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Willkommen in der Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Berlin
Rechtsanwwältin Marie Feryel Mischke steht Ihnen für eine ausführliche Beratung zu folgenden Schwerpunkten zur Verfügung:

Familienrecht

Scheidungsrecht

Unterhaltsrecht

Gerne begleite ich Sie durch Ihre Scheidung

In meiner Kanzlei erhalten meine Mandanten eine sorgfältige und individuelle Beratung, bei der alle Fragen beantwortet werden. Darauf aufbauend liegt das erklärte Ziel als Fachanwältin darin, einen optimalen Rechtsbeistand zu bieten. Dieser umfasst alle Schritte von der Erarbeitung eines Lösungsansatzes bis zu einer erfolgreichen Entscheidung, sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein.

Als Rechts- und Fachanwältin habe ich mich auf das Fachgebiet des Scheidungsrechts spezialisiert und biete meinen Mandanten durch meine langjährige Erfahrung eine kompetente Beratung und Vertretung im Scheidungsfall.

Dazu gehören sämtliche eventuell auftretenden Rechtsfragen. Fragen des Unterhalts oder der Gütertrennung können genauso strittig sein, wie Sorgerechtsfragen bzgl. der gemeinsamen Kinder. Ich unterstütze und berate meine Mandanten in jedem dieser Teilbereiche, sodass am Ende dieses oft emotionalen Prozesses keine Punkte mehr strittig bleiben.

Tätigkeitsbereiche des Familienrechts

Scheidung & Trennung

Gerade, wenn im Vorfeld kein Ehevertrag geschlossen wurde, gibt es auch in dieser emotional belastenden Phase viele zu treffende Regelungen. Das können beispielsweise Fragen des Sorgerechts, des Unterhalts oder des gemeinsamen Vermögens sein. Mit anwaltlicher Hilfe geschlossene Vereinbarungen können hier oftmals den zusätzlich belastenden Gang zum Gericht verhindern.

Unterhalt

Bei der Festlegung einer Unterhaltsregelung im Scheidungsfall tauchen zahlreiche Schlagworte auf, die den meisten Menschen im Alltag nicht geläufig sind. Wohnvorteil, ehebedingter Nachteil, Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt sind nur einige Beispiele dafür. Damit es hier nicht zu zusätzlichen Konflikten kommt und eine gerichtliche Entscheidung vermieden werden kann, bedarf es einer anwaltlichen Einzelfallprüfung. Daraus ergeben sich häufig Lösungen zu einer Einigung, die für alle Beteiligten tragbar sind.

Eheverträge

Den Eheverträgen lastet noch immer ein negativer Beigeschmack an, doch sie sind kein Hinweis auf mangelndes Vertrauen in die gemeinsame Zukunft. Vielmehr sichern sie beide Ehegatten auch in möglichen Krisen ab. Je nach Konstellation kann ein Ehevertrag sehr wichtig sein, denn das BGB behandelt die Ehe auch heute noch als traditionelle „Hausfrauenehe“. Die aktuelle, persönliche und wirtschaftliche Situation der Eheleute sollte daher in einem Ehevertrag berücksichtigt werden, um eine gerechte Regelung für einen eventuellen Scheidungsfall zu finden.

Zugewinnausgleich

Sofern nicht anders durch einen Ehevertrag geregelt, befinden sich Ehepartner nach deutschem Recht automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Daraus folgt, dass im Scheidungsfall nur die während der Ehe hinzugewonnenen Vermögen für einen Ausgleich herangezogen werden. Dieses hinzugewonnene Vermögen wird hälftig verteilt. Der Ehepartner, der, z. B. aufgrund von Betreuung der Kinder, weniger Vermögen hinzugewonnen hat, erhält vom anderen Partner eine Ausgleichszahlung.

Sorgerecht & Umgangsrecht

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung auch zu Streitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Kinder. Diese reichen von Besuchs- und Umgangsrecht bis zu Fragen der Unterbringung und Betreuung. Grundsätzlich besteht auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile. Eventuelle Einschränkungen bzw. Erweiterungen sollten jeweils mit besonderem Blick auf das Interesse der Kinder vorgenommen werden.

Versorgungsausgleich

Viele verschiedene Faktoren spielen in den Versorgungsausgleich hinein, was diesen zu einem komplexen und komplizierten Unterfangen macht. Gesetzliche und private Rentenversicherungen sowie eventuelle Beamtenversorgungen oder Riester-Renten sind nur einige der Versorgungsleistungen, die es zu beachten gilt.

Häufige Fragen zur Scheidung

Wie läuft die Scheidung ab?

Schritt 1: Der Scheidungsantrag

Zuständig für eine Scheidung ist das Familiengericht. Hier wird die Scheidung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Auftrag des Mandanten beantragt. Es besteht für die antragstellende Partei Anwaltszwang.

Schritt 2: Durchführung des Versorgungsausgleichs

Für den Versorgungsausgleich wird das Gericht zunächst jedem Ehegatten Fragebögen zuschicken. Diese müssen ausführlich und wahrheitsgemäß ausgefüllt, datiert, unterschrieben und in dreifacher Ausführung dem Gericht zurückgeschickt werden. Eventuell kommen noch Anlagen hinzu, damit das Gericht den Versorgungsausgleich bestimmen kann.

Schritt 3: Der Scheidungstermin

Zum Scheidungstermin müssen beide Eheleute gleichzeitig bei Gericht erscheinen, denn über die Scheidung wird verhandelt.

Schritt 4: Der Scheidungsbeschluss

Der Scheidungsbeschluss ist das vorläufige Ende der Scheidung. Der Beschluss des Gerichts, der früher Scheidungsurteil genannt wurde, wird den beiden Parteien über den Anwalt zugestellt. Der Scheidungsbeschluss kann dann von der jeweiligen Partei überprüft werden.

Benötigt man unbedingt einen Anwalt für eine Scheidung?

Wer sich mit seinem Ehepartner einigen kann und eine einvernehmliche Scheidung durchführen möchte, braucht nur eine anwaltliche Vertretung für die Antragstellung beim zuständigen Gericht. Einer der Ehegatten stellt dann durch seinen Anwalt den Antrag auf Scheidung und der andere Ehegatte stimmt diesem zu. Die Eheleute können sich dann untereinander die Kosten teilen.

Wie bereitet man sich auf das Erstgespräch mit einem Anwalt vor?

Auch wenn die Entscheidung zu einer Scheidung getroffen ist oder man vom Ehepartner vor harte Tatsachen gestellt wird, ist es in den meisten Fällen nicht ratsam, sich ohne Vorbereitung zu einem Anwalt zu begeben. Zum einen hilft eine vorherige Beschäftigung mit dem Thema dabei, den Anwalt besser zu verstehen. Zudem kommen im Zuge einer Scheidung viele Punkte zum Tragen, über die sich die meisten Menschen vorher keine Gedanken gemacht haben. Was bedeuten Unterhalt, Versorgungsausgleich und Scheidungsfolge? Sind solche Begriffe vorab bekannt, gelingt der Einstieg in das Gespräch mit dem Anwalt wesentlich effizienter.

Gleiches gilt für die Vorbereitung hinsichtlich der eigenen Ziele. Welche Punkte sind bei der Scheidung zu beachten? Wie sollen gemeinschaftliche Werte verteilt oder das Sorgerecht geregelt werden? Was geschieht mit der gemeinsamen Wohnung? Wer sich über diese Punkte vorab Gedanken gemacht hat, kann seine Wünsche dem Anwalt klar kommunizieren und ermöglicht es ihm, die geeignete Strategie für das Scheidungsverfahren zu erarbeiten.

Trennung ohne Scheidung – geht das?

Ja, Ehepartner sind nicht dazu verpflichtet, sich nach einer dauerhaften Trennung auch scheiden zu lassen. Gründe dafür gibt es viele. Sei es das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, die Scheu vor vermeintlich hohen Anwaltskosten oder auch die Vermeidung des Versorgungsausgleichs.

Doch gibt es auch Risiken, über die sich die in Trennung befindlichen Ehegatten Gedanken machen sollten. Dazu gehören beispielsweise Fragen des Erbrechts, des Aufenthaltsrechts (wenn ein Aufenthaltstitel aufgrund der Eheschließung vergeben wurde) und Fragen des Versicherungs- sowie Rentenrechts. Auch können Probleme bei der Unterhaltszahlung für gemeinsame Kinder auftauchen, oder wenn einer der beiden Eheleute erneut heiraten möchte.

Ob eine Scheidung vielleicht doch die bessere Alternative ist, ergibt sich mitunter erst nach einer genauen Betrachtung aller Eventualitäten. Ein Beratungsgespräch kann hier unterstützen und offene Fragen klären.

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