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Die Gründe für eine Trennung bzw. Scheidung sind oft verschieden und (mit Ausnahme von Härtefällen) für das Gesetz unerheblich. Definiert und gesetzlich ermöglicht wird eine Scheidung im §1565 BGB. Dort heißt es, dass eine Ehe als gescheitert betrachtet wird und geschieden werden kann, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch keine Aussicht auf Wiederherstellung ersichtlich ist.

Der Gesetzgeber sieht auch eine Frist von einem Jahr vor, die vor Einreichung des Scheidungsantrags bereits verstreichen muss. Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung von diesem Trennungsjahr: wenn eine Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehepartner unzumutbar wäre.

Sollten Sie sich doch für eine persönliche Beratung mit der Rechtsanwältin Marie Feryel Mischke entscheiden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir vereinbaren einen Termin.

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